Allgemeine Geschäftsbedingungen
I Allgemeines
Unsere Übersetzungsarbeiten werden ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen; Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Schriftliche Aufträge müssen ordnungsgemäß unterzeichnet sein.
Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen. Dasselbe gilt bei mündlich oder telefonisch erteilten Aufträgen.
Wir sind berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags zurückzutreten, wenn eine bei uns nachträglich eingegangene Auskunft über den Kunden nicht befriedigend ist.
Mündliche Nebenabreden gelten nur vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung.
Ausführung durch Dritte: Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, Dritter bedienen. Wir haften nur für sorgfältige Auswahl. Wir sind jedoch verpflichtet, den Kunden auf Verlangen etwaige Ansprüche gegen dritte abzutreten.
II Grundlagen der Berechnung
Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird entsprechend der Zeilenanzahl in der Zielsprache ermittelt.
Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 52 Schreibmaschinenanschläge. Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Bei Tabellen und Verzeichnissen (z.B. Wortlisten) wird aufgrund des erheblichen Mehraufwandes die Standardzeile halbiert.
Aufwendige Layoutformatierung wird auf Wunsch übernommen, kann jedoch dem Aufwand entsprechend zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wenn in der Zielsprache keine lateinischen Schriftzeichen verwendet werden, so wird die Zeilenzahl anhand der Ausgangssprache ermittelt.
Bei Eilaufträgen und solchen, die aufgrund einer späten Zustellung ganz oder teilweise außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. abends oder über das Wochenende) erledigt werden müssen, können Zuschläge von 50% bis 100% berechnet werden.
Mindestgebühr bei Übersetzungsarbeiten: Pro Auftrag und Sprache werden mindestens Fr. 50.-, auch wenn der Text kürzer sein sollte.
III Zahlung
Übersetzungsarbeiten sind Leistungen, die per Vorauskasse, oder 30 Tage netto nach Erhalt der Rechnung zahlbar sind. Sonderkonditionen gemäss Absprache.
Rabatte sind nur bei fristgerechter Zahlung gültig, ansonsten werden die Rabatte wieder aufgerechnet.
IV Liefertermin
Die von uns bestätigten Liefertermine werden in der Regel eingehalten. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
V Ausführung
Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Glossare eingereicht werden, in die allgemein übliche lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
Wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht, wird die Übersetzung entsprechend der Aufmachung der Originalvorlage angefertigt.
VI Mängelrügen
Sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Nachbesserung; sollte Nachbesserung nicht möglich sein oder fehlschlagen, kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung fordern. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel ist bei Honorarkosten ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Gibt der keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, so sind Wandlung und Schadensersatz ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen gelten als ausgeschlossen, soweit wir nicht nach gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes haften.
Darüber hinaus wird die Haftung auf den Rechnungswert der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung begrenzt, sofern der Kunde es unterlassen hat, auf einen möglichen, insbesondere mittelbaren Schaden hinzuweisen, der sich durch eine besonderer Verwendungsart der Lieferung oder der Leistung ergibt. Will der Kunde den übersetzten Text nicht nur zur Information, sondern veröffentlichen oder gar zu Werbezwecken verwenden, so muss er einen besonderen Auftrag für den zu veröffentlichen Text bzw. für die Adaption des Werbetextes geben. Konditionen werden je nach Einzelfall vereinbart. Unterlässt er diese Sonderaufträge und veröffentlicht den übersetzten Text, so kann er nicht den Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder eine mangelhaften Adaption die Veröffentlichung wiederholt werden muss.
Gerichtsstand: CH-9403 Goldach
Com2 GmbH
c/o TEDOC
Unionstrasse 21/Postfach
CH-9403 Goldach
Tel.: +41 (0)71 840 08 60